Lkw-Güterbeförderung in der Coronazeit

Unter die Bezeichnung Güterverkehr fallen Transporte von Gütern sowohl auf Straßen und Schienen als auch dem Wasser, in der Luft sowie in Rohrfernleitungen. Er zählt zu den bedeutendsten Voraussetzungen für unsere Wirtschaft.

Im Zuge der Globalisierung, die immer weiter voranschreitet, verlängern sich die Transportwege. Mit einer Gesamtlast von 3,2 Milliarden Tonnen ist der inländische Lkw das häufigste Transportmittel in Deutschland. Dahinter folgen die Eisenbahn mit 320,1 Millionen Tonnen und das Schiff mit 188,0 Millionen Tonnen. Die Coronapandemie sorgt für viele Erschwernisse im Bereich der Lkw-Güterbeförderung. Wir haben die aktuell wichtigsten Regelungen für Transportfahrer zusammengestellt.

Das häufigste Transportmittel innerhalb Deutschlands ist der Lkw. (Pixabay.com © ulleo CCO Public Domain)

 

Anzahl deutscher Speditionen von 2010 bis 2019

Aus umwelt- und verkehrspolitischen Gründen erfolgt immer öfter der sogenannte kombinierte Güterverkehr – ein Transport wird mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln durchgeführt. So findet beispielsweise der Ferntransport von Containern meist durch die Nutzung von Schiff oder Eisenbahn statt. Für den Nahbereich, also die letzte Etappe, werden Lkw eingesetzt.

Seit dem Jahr 2010 ist die Anzahl der Speditionen stetig gesunken, 2018 und 2019 stieg sie wiederum leicht an. Der hohe Konkurrenzdruck in der Branche und schwankende Spritpreise führten zu vermehrten Insolvenzen. Wie viele Speditionsunternehmen es in den Jahren von 2009 bis 2019 in Deutschland gab, findet sich nachstehend.

  • 2010: 16.416
  • 2011: 16.221
  • 2012: 15.938
  • 2013: 15.603
  • 2014: 15.199
  • 2015: 14.927
  • 2016: 14.807
  • 2017: 14.712
  • 2018: 14.789
  • 2019: 14.816

Auch wenn zuletzt wieder ein Anstieg an Speditionsunternehmen verzeichnet wurde, ist der Kampf um Aufträge groß. Wer in der Lkw-Branche tätig und auf der Suche nach lukrativen Einsätzen im Bereich des Gütertransportes ist, kann online über ibau, den bekannten Infodienst für Ausschreibungen, Transportaufträge für LKW finden. Mit über 60-jähriger Erfahrung sowie der Nutzung von einer intelligenten Kombination aus Technologie und Menschen stellt ibau die perfekte Schnittstelle zwischen Auftraggebern in ganz Deutschland und ihren Kunden dar. Letztere profitieren von den stets aktuellen Ausschreibungen und Lkw-Aufträgen in der Online-Datenbank, die ihnen in Echtzeit Informationen bereitstellt.

Besonderheiten im internationalen Güterverkehr aufgrund der Coronapandemie

Seit zwei Jahren macht uns die Coronakrise das Leben schwer. Dies betrifft unzählige private und geschäftliche Bereiche, darunter auch die Logistikbranche. Profitiert haben von ihr bekanntlich insbesondere E-Commerce und Technologietrends, beispielsweise in China. Regelmäßig ändern sich die Bestimmungen, um ihr endlich Einhalt zu gebieten. Für den internationalen Güterverkehr gibt es zahlreiche coronabedingte Besonderheiten, die sich je nach Risikoeinordnung eines Landes, aus dem Transportpersonal zurück nach Deutschland reist, unterscheiden können. Sie stellen sich aktuell wie folgt dar:

Deutschland

Seit dem 20. Dezember sind unter anderem das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Dänemark als Virusvariantengebiete eingestuft. Für Lkw-Fahrer gelten gemäß Corona-Einreise-VO Ausnahmetatbestände von den allgemeinen Einreiseregelungen. D.h., hält sich Transportpersonal innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet auf, ist Folgendes zu beachten:

  • Nachweispflicht – es gilt eine Testpflicht, sowohl Impf- als auch Genesenennachweis sind nicht mehr ausreichend; ein Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein.
  • Meldeund Absonderungspflicht – ihr unterliegen alle Transportfahrer, die sich über 72 Stunden in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben und sich mehr als 72 Stunden in der Bundesrepublik aufhalten werden.

Für die Einreise aus einem – nicht vom RKI als Hoch- oder Virusvariantengebiet ausgewiesenen – Land nach Deutschland gilt:

  • Transportpersonal, dass sich zehn Tage vor Einreise ausschließlich in risikofreien Regionen befunden hat, unterliegt nicht der Anmeldepflicht; Gleichfalls ist keine Selbstisolierung erforderlich, zudem gibt es für sie keine allgemeine Test-/Nachweispflicht

Für aus einem Hochrisiko- und Virusvariantengebiet einreisende Personen nach Deutschland gelten in bestimmten Fällen Ausnahmen:

  • im Rahmen des Grenzverkehrs Aufenthalte von unter 24 Stunden
  • beruflich veranlasste Grenzübertritte mindestens einmal wöchentlich; Grundvoraussetzung bezüglich Virusvariantengebiete ist allerdings, dass für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe die Grenzüberschreitung dringend erforderlich und unabdingbar ist
  • im grenzüberschreitenden Verkehr Personen des Waren- sowie Güterverkehrs; Aufenthalte in Virusvariantengebieten von mehr als 72 Stunden fallen nicht unter diese Ausnahme
  • reine Durchreise
Unternehmer sollten sich stets über die jeweiligen Grenzbestimmungen auf dem Laufenden halten, um einen reibungslosen Ablauf des Transportes zu gewährleisten. (Pixabay.com © geralt CCO Public Domain)

 

Regelungen für Transportpersonal innerhalb Deutschlands

Eine bundesweite 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz besteht seit dem 24. November 2021. Speziell für Berufskraftfahrer gibt es nachstehende Bestimmungen:

Beim ausschließlichen Aufenthalt innerhalb des Lkws ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Grund dafür ist, dass Fahrzeuge sowie Verkehrsmittel im Sinne des § 28b IfSG (Infektionsschutzgesetz) nicht unter den Begriff Arbeitsstätte fallen. Betreten jedoch Berufskraftfahrer zum Be- oder Entladen des Lkws Lagerhallen oder ähnliches eines anderen Unternehmens, sind sie in der Pflicht, den 3G-Nachweis mitzuführen. Für die entsprechende Überprüfung ist der eigene Arbeitgeber zuständig.

Eine Ausnahme besteht, wenn physische Kontakte an allen angefahrenen Arbeitsstätten ausgeschlossen sind. Beispielsweise muss kein 3G-Nachweis mitgeführt werden, wenn es aufgrund der jeweiligen bestehenden Hygienepläne vor Ort nicht zu Kontakten kommen kann. Sind keine weiteren Personen bei Arbeiten außerhalb des Lkws zugegen, gilt Gleiches.

Europäische Hochrisikogebiete, Stand: 7. Januar 2022

  • Belgien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern
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